Ab 01. Januar 2023 Gebühren für Atteste

27.12.2022

Aufgrund der sehr hohen und teilweise auch unnötigen Nachfrage und dem damit verbundenen Aufwand für verschiedenste ärztliche Nachweise (z.B. Schulatteste, kurze Atteste für Sportvereine, ect.) werden wir ab 01. Januar 2023 eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € pro Attest einführen. Die Gebühr kann vor Ort beim Abholen des Attests bar entrichtet werden. Sie bekommen dafür dann eine Quittung. Ausgenommen sind die sogenannten "Kindkrank-Bescheinigungen" für die Eltern zum Einreichen beim Arbeitgeber.

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