Corona-Virus: Änderung der Vorgaben für Kinder in Betreuungseinrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippe, Hort und Schule)

12.11.2020

Das Bayerische Staatsminsterium für Unterricht und Kultus hat zum 11.12.2020 die Vorgaben bezüglich des Corona Virus für die Kindergarten- Kinderkrippen-, Hort- und Schulkinder geändert. Für die Kinder der Kinderkrippen und Kindergärten gelten die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie und Soziales vom 12.11.2020

Aktuell ist nun folgendes gültig:

Grundsätzlich: Kinder mit SARS CoV-2-Infektion mit oder ohne Symptomatik oder Kinder, denen eine Quarantäne verordnet wurde, dürfen die Betreuungseinrichtung nicht besuchen. 

Kinder in Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertagespflege oder HPT und für Grundschulkinder (mit Hort und HPT):

  • dürfen bei leichten,neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Symptomen (Schnupfen oder gelegentlicher Husten ohne Fieber) weiterhin die Einrichtung besuchen. Sie brauchen dafür keinen negativen Coronatest und auch keine ärztliche Gesundschreibung (ärztliches Attest).

  • müssen bei reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenweh, starkem Bauchweh, Erbrechen, Durchfall zu Hause bleiben. Sie müssen 24 Stunden fieberfrei und bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichem Husten symptomfrei sein. Dann dürfen sie mit Vorlage eines ärztlichen Attests oder einem negativen Corona-Test wieder in die Einrichtung. In welchem Fall ein Corona-Abstrich oder eine Untersuchung zur Gesundschreibung vorzuziehen ist, entscheidet die Kinderarztpraxis.

Der Corona-Abstrich darf auch als Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Dies ist allerdings keine Kassenleistung und muss privat bezahlt werden (Kosten ca. 30 Euro). Nur bei Vorlage eines Schreibens des Gesundheitsamtes, dass ein Schnelltest gemacht werden soll, können die Kosten über den Bund abgerechnet werden.

Kinder und Jugendliche ab der 5. Klasse:

  • müssen bei leichten, neu aufgetretenen Symptomen, wie z.B. Schnupfen oder gelegentlicher Husten ohne Fieber, erst mal 48 Stunden Zuhause bleiben. Wenn kein Fieber dazu gekommen ist und sonst im häuslichen Umfeld kein Erwachsener an Erkältungssymptomen leidet, dann dürfen die Kinder ohne Vorlage eines negativen Corona-Abstrichs oder einem ärztlichen Attest wieder in die Schule.

  • bei starken Symptomen mit oder ohne Fieber, muss das Kind erst 48 Stunden symptomfrei und/oder fieberfrei sein. Dann darf es ebenfalls ohne Vorlage eines negativen Corona-Abstrichs oder einem ärztlichen Attest wieder in die Schule.

Hier können Sie die geänderten Vorgaben nochmal im Original nachlesen:

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