Neu bei uns: Das E-Rezept!

21.07.2023

Zum 01.01.2024 wird das E-Rezept für alle rezept- und apothekenpflichtigen Medikamente verpflichtend sein. Wir haben uns jetzt schon mit dem E-Rezept angefreundet und stellen es bereits aus.

Für die Patienten gibt es akutell 3 Möglichkeiten das E-Rezept einzulösen:

  1. Via E-Rezept App (von gematik)

  2. Via Token-Ausdruck

  3. Via Versichertenkarte

Da das Identifizierungsverfahren für die App-Nutzung bei den Krankenkassen sehr zeit- und nervenaufwendig ist, empfehlen wir Ihnen, eher den Ausdruck zu verwenden oder einfach direkt mit Ihrer Versichertenkarte zur Apotheke zu gehen. Das Rezept wird nicht auf der Versichertenkarte gespeichert, sondern die Karte dient zur Identifizierung des Patienten in der Apotheke. Die Apotheke kann dann damit das Rezept aus dem Fachserver abrufen.

Wir finden das Verfahren (vor allem das eGK-Verfahren) des E-Rezeptes sehr praktisch, es hat den Vorteil dass gerade Patienten mit Dauermedikationen (vorausgesetzt die Karte wurde zu Beginn des Quartals 1 eingelesen) die Medikamente direkt in der Apotheke holen können ohne vorher zu uns zu müssen.

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