Neue Test- und Isolationsregelung Covid-19 ab 13.04.2022

19.04.2022

Seit 13.04.2022 gelten neue Regelungen was die Testung auf Covid-19 und die Isolation betrifft:

Nach wie vor sollte ein positiver Schnelltest mit einem PCR-Test bestätigt werden. (Das Genesenenzertifikat darf nur ausgestellt werden, wenn ein positiver PCR Nachweis vorliegt)

Die Quarantäne, bzw. Isolation gilt ab dem ersten positiven Schnelltest.

Die Isolation für positiv getestete beträgt maximal 10 Tage. Ab dem 5. Tag darf man wieder raus, wenn seit 48 Stunden keine Symptome mehr bestehen. Eine Freitestung ist nur dann vorgeschrieben, wenn die Person in einer sogenannten vulnerablen Einrichtung arbeitet (z.B. Arztpraxis, Altenheim, ect.)

Positiv getesteten wird empfohlen, nach der Isolation noch 5 Tage eine FFP2-Maske in geschlossenen Räumen zu tragen und engere Kontakte möglichst zu vermeiden.

Der kostenlose Schnelltest 1x pro Woche besteht weiterhin.

Ein PCR Test wird bei Symptomen von der Krankenkasse bezahlt. Ohne Symptome wird ein PCR Test vom Bund bezahlt, wenn die aktuelle Testverordnung das vorsieht (z.B. vor Krankenhaus-Aufenthalt oder bei positivem Schnelltest). Der PCR Test für einen Flug oder eine Reise müssen vom Patienten selbst übernommen werden.

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